Wie mit den Schreckensmeldungen aus der Ukraine umgehen? Was tun? Und wie beten? Der Kapuziner Niklaus Kuster aus dem Kloster Rapperswil SG über die Wirkung von kleinen Zeichen, Gebetshilfen und die Kraft der Gemeinschaft.
«Auge um Auge – Die Grenzen des präventiven Strafens» heisst das neue Buch von Susan Boos. Was mit Briefen adressiert an die St. Galler Journalistin begann, endet mit einer Reise durch die Strafsysteme verschiedener Länder. Wie hat das ihre Sicht verändert?
Susan Boos, Journalistin bei der Wochenzeitung WOZ in Zürich, taucht mit ihrem neusten Werk tief ein in das Schweizer Strafrecht mit dem besonderen Blick auf verwahrte Personen. «Viele der Verwahrten aus den Nullerjahren kommen nun in ein pflegebedürftiges Alter. Es braucht Orte und Institutionen für sie», gibt die 58-Jährige zu bedenken. Die Schweiz habe kein sehr gutes Modell. Und dabei spricht Boos nicht nur von den älter werdenden weggesperrten Personen, sondern auch von der Verwahrung im Allgemeinen. «Verwahrte Personen haben ihre eigentliche Strafe irgendwann einmal abgesessen. Danach ergibt es eigentlich keinen Sinn mehr, sie im normalen Strafvollzug zu lassen.»
Strafe als Wegbegleiterin
Bereits in jungen Jahren wurde Boos mit dem Strafgesetz konfrontiert. Nach einer ersten Station am Lehrerseminar in Rorschach stieg sie in den Journalismus ein. Daneben studierte die damals gut 20-Jährige auch kurze Zeit Jura. «Die Debatten zur Strafreform, die die 68er-Bewegung angestossen hatte, waren immer noch präsent.» Als Susan Boos mit gut 40 Jahren die Redaktionsleitung bei der WOZ übernahm, bekam sie etliche Briefe von verwahrten Personen aus dem Gefängnis. Es sollten nochmals ein paar Jahre ins Land ziehen, bis sie 2015 mit ihrer Reise – wie Susan Boos ihr Buchprojekt gerne selbst bezeichnet – startete. «Ich wollte mit Menschen sprechen, die in der Problematik drin sind», so Boos. Die Publizistin hat sich aus diesem Grund nicht nur mit Anwälten und Experten in Sachen Strafrecht getroffen, sondern auch Gespräche mit heute noch verwahrten Personen – oder auch solchen, die es mal waren – und deren Familien-angehörigen geführt. Entstanden ist eine eindrückliche Sammlung von verschiedenen Geschichten und Ansichten.
Besuch von Schulklassen
Ihre Reise führte Susan Boos auch ins Ausland. So besuchte sie unterschiedliche Orte und Stationen in den Niederlanden und Deutschland, um herauszufinden, wie dort mit verwahrten Personen umgegangen wird. Die Unterschiede könnten nicht grösser sein. Während es in Deutschland eigene Abteilungen für Verwahrte gibt, setzt Holland auf eine Art «eigenes Dorf». «Die Insassen heissen dort Bewohner und können ihr Leben selbstbestimmter gestalten», erzählt Boos. Teilweise kommen sogar Schulklassen zu Besuch. «Das ist ein völlig anderer Umgang mit Leuten, die nur noch weggesperrt sind, weil sie als gefährlich gelten und die Öffentlichkeit vor ihnen geschützt werden soll – und nicht, weil sie ihre Strafe zu verbüssen haben.» Im Vergleich: In der Schweiz bleiben verwahrte Personen je nachdem ein ganzes Leben im Strafvollzug. Das heisst so viel wie, es wird ihnen gesagt, wann sie aufstehen und zu Bett gehen sollen, wie viele Telefonate sie am Tag führen dürfen, wen sie als Besuch wöchentlich empfangen dürfen und wann es was zu essen gibt.
Das neue Buch von Susan Boos erscheint Mitte März 2022.
Es braucht eine Perspektive
Mit ihrem Buch möchte die amtierende Präsidentin des Schweizer Presserates weder die Gefängnisse noch die Strafen abschaffen. «Die Strafe braucht es für den gesellschaftlichen Frieden.» Aber dass Männer und Frauen im Gefängnis zu besseren Menschen werden, glaubt Susan Boos schon lange nicht mehr. «Vor allem für junge Personen – von 15 bis 25 Jahren – ist es enorm schwer, sich im Gefängnis zu sozialisieren.» Diese möchten alle irgendwann eine Familie, ein Haus und ein Auto. Sie haben somit eine Perspektive, eine Art Antriebskraft. Und diese braucht es aus Sicht der Autorin. «Präventive Strafen dürfen nicht sein.»
Wer gegen das Gesetz verstösst, muss bestraft werden. Darüber ist sich das Gros der Gesellschaft einig. Doch nützen die Strafen tatsächlich etwas oder geht es auch ohne? Hans Willi, Strafrichter und Vizepräsident beim Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland, findet eindeutig: Strafe muss sein.
Hans Willi, wie halten Sie es als Vater eines Teenagers mit dem Thema Strafen?
Hans Willi: Da bin ich weitaus weniger streng und konsequent. Es ist bei mir Zuhause wie so bei vielen anderen Familien: Ewiger Zankapfel zwischen den Eltern und dem 11-Jährigen ist der Konsum von digitalen Medien. Ähnlich wie bei Straftätern hilft die sanfte Ermahnung meist nicht. Als erzieherische Massnahme zeigt der unbedingte Entzug weit mehr Wirkung (lacht).
Und wie sehen Sie das als Strafrichter? Was ist Ihrer Meinung nach eine gerechte Strafe?
Pauschal lässt sich dies nur schwer beantworten. Wir beurteilen als Richter jeden Fall autonom. Meiner Ansicht nach ist eine Strafe dann gerecht, wenn sämtliche Parteien etwas unzufrieden mit dem Urteil sind. Wenn ich merke, dass alle Seiten das Strafmass zähneknirschend akzeptieren, habe ich als Richter die Gewähr, dass ich ziemlich genau die Mitte des Spielraums getroffen habe, den das Gesetz zulässt.
Ist eine Strafe der einzige Weg, um Delinquenten zur Räson zu bringen?
Es werden auch immer wieder andere Ansätze diskutiert, wie beispielsweise «Restorative Justice». Die Grundidee dabei ist, dass der Schädiger unmittelbare Verantwortung für seine Tat übernimmt und diese direkt beim Opfer versucht, wieder gutzumachen. Wie dies aber beispielsweise bei einem Mord geschehen soll, ist mir schleierhaft. Auch Fälle, wo gemeinnützige Arbeit ausgesprochen wurde, zeigten, dass die Rückfallquoten praktisch identisch sind mit Fällen, bei denen herkömmliche Strafen wie Bussen oder Freiheitsentzug verhängt wurden. Unser Rechtssystem ist nach meinem Empfinden sehr nahe am realisierbaren Optimum.
Sie sind also der Überzeugung, dass Strafe sein muss?
Ja. Ein Delikt braucht nach meinem Rechtsempfinden eine Art von Sühne. Ermahnung allein nützt nichts oder nur sehr wenig und würde im absoluten Chaos enden. Es muss schon weh tun, bis die Meisten aus ihren Fehlern lernen.
Die hohen Rückfallquoten bei Straftätern zeichnen aber ein anderes Bild …
Unbelehrbare gibt es immer und es ist nicht von der Hand zu weisen, dass die Resozialisierung nach einer Haftstrafe nur bei einem sehr kleinen Teil gelingt. Die meisten Strafmasse, die wir aussprechen, münden aber nicht im unbedingten Strafvollzug, sondern sind Bussen oder bedingte Freiheits- oder Geldstrafen. Gerade bei Ersttätern erzielt man damit oft die gewünschte Wirkung und es bleibt bei einer einmaligen Verurteilung.
Hans Willi ist Strafrichter am Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland
Gibt es auch Baustellen in der Gesetzgebung?
Elementare Defizite könnte ich keine nennen. Unsere Gesetze werden laufend von der Politik nachjustiert und im Idealfall optimiert. Mein persönlicher Eindruck ist aber, dass sich in der Schweiz immer mehr eine Verbotskultur breitmacht.
Wie meinen Sie das?
Jedes Jahr werden noch mehr zusätzliche Gesetze eingeführt und die Menschen in ihrem Handeln zusehends eingeschränkt. Diese Entwicklung beobachte ich mit Besorgnis. In unserer Gesetzgebung ist bereits ein mannigfaltiges Spektrum an möglichen Tatbeständen geregelt. Da müssen wir nicht noch für 700 eventuelle Spezialfälle neue Artikel kreieren.
Und wie sieht es bezüglich der Strafrahmen aus?
Mit den vorgegebenen gesetzlichen Strafrahmen kann ich grundsätzlich sehr gut leben und arbeiten. Mühe bereitet mir unser Gesetz einzig dann, wenn wir als Urteilssprecher null Ermessenspielraum zur Verfügung haben. Dies ist beispielsweise beim sogenannten Rasergesetz der Fall. In solchen Fällen ist das Mindeststrafmass klar vor-gegeben: Wenn ich auf der Autobahn an einem verkehrsarmen Dienstagvormittag sechzig Stundenkilometer zu viel auf dem Tacho habe, kriege ich die selbe Strafe aufgebrummt, wie jemand, der an einem schönen Sonntagnachmittag innerorts auf einer beliebten Fahrradstrecke fünfzig Kilometer pro Stunde zu schnell fährt und damit grobfahrlässig Menschen in Gefahr bringt. Ich muss alle über den selben Kamm scheren, was meinen Grundsätzen als Richter widerstrebt.
Lassen Sie dort, wo Sie Ermessensspielraum haben, die persönlichen Umstände der Angeklagten in Ihre Beurteilung einfliessen?
Wenn wir die Möglichkeit haben: ja. Das sind wir den Angeklagten, aber auch den Klägern schuldig. Jeder Fall ist anders, hat eine andere Geschichte. Dem versuchen wir wenn irgendwie möglich Rechnung zu tragen, – natürlich immer innerhalb des gesetzlichen Rahmens.
Bei einer Gerichtsverhandlung legen alle Seiten ihre Sichtweise dar. Ist das ähnlich wie in der Schule: Wer eloquent und empathisch präsentiert, schneidet besser ab als der introvertierte, abweisend wirkende Stammler?
Wir Richter sind keine Übermenschen, weshalb auch wir manche Angeklagten sympathischer finden als andere. Diese weichen Faktoren müssen wir aber spätestens in der Phase der Urteilssprechung ausblenden und uns auf die harten Fakten fokussieren. Ein Urteil muss in erster Linie ein Kopfentscheid sein, mit einer wesentlich kleineren Portion Bauchgefühl.
Apropos persönliche Empfindungen: Zwei Tage nachdem wir dieses Interview führen, müssen Sie über einen Fall entscheiden, bei dem mitunter dem Angeklagten mehrfache sexuelle Handlungen mit einem Kind vorgeworfen werden. Wie schlafen Sie vor so einer Verhandlung?
Grundsätzlich immer gut. Klar, der beschriebene Fall blendet in die tiefsten Abgründe eines Menschen hinein und ich verabscheue die angeklagten Taten zutiefst. Aber dies alles muss und kann ich ausklammern. Mich treiben vor einer solchen Verhandlung viel mehr die rechtlichen Fragen und die Vorbereitungen um. Habe ich alle Eventualitäten berücksichtigt? Welche Artikel sind relevant?
«Wie fühlen Sie sich?», fragt Hans Willi jeweils die Angeklagten.
Wenn Sie und die übrigen Richter hauptsächlich anhand der Fakten entscheiden, wozu sind dann noch die persönlichen Anhörungen der Parteien nötig?
Bei einem Prozess sind die Akten das eine, der persönliche Eindruck das andere. Beim Gros der Straffälle gibt es nicht nur Schwarz und Weiss.
Aber Sie haben doch gerade betont, dass das Persönliche aussen vor bleiben sollte …
So absolut lässt sich das nicht sagen. Nehmen wir das Beispiel Sexualdelikt. Nur anhand der Strafakten zu entscheiden, ob eine Vergewaltigung vorliegt oder nicht, kann enorm schwierig sein. Die mündliche Verhandlung ist gerade in solchen Fällen elementar, damit sich jeder Richter, jede Richterin ihr persönliches Urteil bilden kann. Dann kommt der angesprochene Ermessensspielraum zum Tragen und wir entscheiden nach dem Mehrheitsprinzip, wem wir mehr Glauben schenken. Das macht unsere Arbeit so spannend und gleichzeitig anspruchsvoll.
Dann gehen Sie nie mit einer vorgefertigten Meinung in den Gerichtssaal?
Ich bilde mir mein abschliessendes Urteil immer erst nach den Anhörungen. Wenn wir alle schon mit unserer unwiderrufbaren Meinung in den Saal kämen, die wir uns anhand der Akten gebildet haben, könnten auch Algorithmen über Schuld oder Unschuld befinden. Die subjektive Einschätzung der Richter sollte unbedingt bei jedem Urteil, das einen gewissen Ermessensspielraum zulässt, mit einfliessen.
Was fragen Sie die Parteien während der Anhörung, was nicht in den Akten steht?
Meine erste Frage ist immer: «Wie fühlen Sie sich?» Die meisten Menschen auf der Anklagebank haben Angst vor der Verhandlung und dem Urteilsspruch und fühlen sich ausgesprochen unbehaglich. Danach folgen meist persönliche Fragen wie «Was ging in Ihnen während der vermeintlichen Tat vor?» oder «Würden Sie wieder so handeln?» Anhand der Antworten kann ich mir einen Eindruck verschaffen, ob der Angeklagte beispielsweise Reue empfindet oder ob er äusserst abgeklärt wirkt.
Hatten Sie nach einem Urteilsspruch auch schon das Gefühl, eine ungerechte Strafe ausgesprochen zu haben?
Bisher habe ich noch nie so empfunden. Ich stehe hinter den Entscheiden des Gerichts, selbst dann, wenn ich mit meinem Standpunkt im Richtergremium unterlegen bin.
Auf Ihrem Tisch landen mehrheitlich Akten von Straftaten. Wie kann man dabei optimistisch bleiben?
Indem man sich auf die Tatsache konzentriert, dass nur ein kleiner Teil unserer Mitmenschen im juristischen Sinn straffällig wird. Der viel grössere Rest verhält sich korrekt.
Der b‑treff in Bütschwil ist gefragt wie nie. Treff-Leiterin Sylvia Suter und dreissig Freiwillige versuchen Hoffnung zu schenken – manchmal mit einer Tasse Kaffee. Im April feiert der vielfältige Begegnungsort, gegründet durch eine kirchliche Initiative, den 10. Geburtstag.
Reformen bei der Rolle der Frau und beim Umgang mit LGBTQI+-Personen, Geschiedenen und Wiederverheirateten, aber auch eine stärkere Rückbesinnung auf traditionelle Werte und Normen – die Umfrageergebnisse machen sichtbar, wo Katholikinnen und Katholiken im Bistum St.Gallen Reformbedarf sehen. Am 11. Februar stellte gfs.Bern zusammen mit dem Bistum St.Gallen die Ergebnisse in Wil vor.
«Es gibt kein Zurück» — Was macht das Bistum St.Gallen jetzt mit den Ergebnissen?
Interview mit Dominik Michel-Loher (21. April 2022) Zum Interview
«Die Ergebnisse in den drei Bistümern ähneln sich sehr stark», sagte Cloé Jans vom Meinungs- und Marktforschungsinstitut gfs.Bern bei der Präsentation der Ergebnisse im katholischen Pfarreizentrum in Wil SG. Zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter aus den Pfarreien, Kirchgemeinden und kirchlichen Organisationen hatten den Weg nach Wil gefunden. Im Rahmen der der Bischofssynode, die 2023 in Rom stattfindet, rief Papst Franziskus die Bistümer weltweit auf, sich an einer Umfrage zur Synodalität zu beteiligen. Die Bistümer St.Gallen, Basel und Chur lancierten im vergangenen Herbst eine gemeinsame Umfrage. Im Bistum St.Gallen nutzten 1000 Personen die Möglichkeit, am Dialogprozess der römisch-katholischen Kirche teilzunehmen.«Die Umfrage ist nicht repräsentativ, aber da es sich um eine Dialogsbefragung handelt, haben die Ergebnisse trotzdem eine grosse Aussagekraft und sind hochgradig interpretierbar», hielt Cloé Jans fest. «Es wird sichtbar, dass die christlichen Grundwerte und gemeinsamen Rituale eine starke Basis für das Leben vieler sind und einen wichtigen gemeinsamen Nenner darstellen.»
Cloé Jans von gfs.Bern gibt Einblicke in die Umfrageergebnisse.
«Der Dialogprozess sprach vor allem Leute an, die schon in der Kirche engagiert oder in irgendeiner Weise involviert sind.»
Cloé Jans, gfs.Bern
Das Berner Institut hat die Umfrage im Auftrag des Bistums durchgeführt und ausgewertet. Der Abschlussbericht umfasst 53 Seiten. «Die Beiträge aus den Dialoggruppen zeugen dabei in ihrer Gesamtheit von der zentralen Rolle, die der Glaube im Leben der Teilnehmer:innen spielt und der tiefen Verbundenheit mit und der Relevanz von Gott für jede Person einzeln», schreibt g.f.s in seiner Zusammenfassung. Neben Offenheit und Nächstenliebe als zentrale Werte werde immer wieder «der unvergleichlich grosse Stellenwert der Freiwilligkeit und freiwilligen Arbeit» betont. Für viele sei das soziale Engagement ein «Identifikationsanker» und eine «Quelle der Freude und Zufriedenheit».
«Sind das nicht Ergebnisse, die man so erwarten konnte? Gibt es etwas, das überraschte?»
Hans Hüppi, pensionierter Seelsorger, Ernetschwil
Gottesdienste verbinden
65 % der Teilnehmenden bezeichnen den gemeinsamen Glauben und den Gottesdienste als verbindende Elemente. Doch offensichtlich sehen hier einige Reformbedarf. Denn nur 35 % gaben an, dass «die Liturgie (Gebet) zeitgemäss gestaltet» wird. Obwohl die Umfrage das nicht so beabsichtigt habe, haben laut g.f.s die Teilnehmenden in ihren Voten konkrete Inputs, Forderungen und Wünsche formuliert. Es falle auf, «dass diese Inputs unabhängig von der eigentlichen Frage immer wieder sehr ähnlich sind. Dazu gehört insbesondere die Rolle der Frau in der Kirche, der Umgang mit Minderheiten oder Lebensformen, die nicht einer traditionellen Vorstellung entsprechen (LGBTQI+, Geschiedene, Wiederverheiratete), oder auch die Art und Weise, wie eine zeitgemässe Gestaltung von Riten und Feiern möglich ist. Auch Personen mit Beeinträchtigungen oder mit einem anderen kulturellen oder sprachlichen Hintergrund werden zu wenig miteinbezogen.»
«Die synodale Arbeit ist im Bistum verankert und wird weitergehen.»
Franz Kreissl, Leiter Pastoralamt des Bistums St.Gallen
Vom Bistum zu wenig gehört
Ein Umfragebereich beinhaltete auch den Dialog zwischen Bistumsleitung und Basis. Hier sehen die Katholikinnen und Katholiken im Bistum St.Gallen offensichtlich Optimierungsbedarf: 53 % gaben an «Führungspersonen im Bistum nehmen uns nicht wahr und verstehen uns nicht». Doch im Vergleich mit anderen Bistümern schneidet St.Gallen hier eindeutig besser ab:. Cloé Jans betont bei der Präsentation: «Die Dialoggruppen im Bistum St. Gallen, verglichen mit den Bistümern Basel und Chur, fühlen sich von den Führungspersonen im Bistum deutlich eher gehört und verstanden.»
Die Ergebnisse werden schweizweit gesammelt und im März nach Rom geschickt. Das Bistum St.Gallen will mit den Erkenntnissen aus der Umfrage arbeiten, wie Franz Kreissl (Leiter Pastoralamt des Bistums St.Gallen) betonte: «Die synodale Arbeit ist im Bistum verankert und wird weitergehen.»
Vetreterinnen und Vertreter der Pfarreien, Kirchgemeinden, kirchlichen Organisationen und Fachstellen waren bei der Präsentation in Wil dabei. Viele von ihnen hatten selber bei der Umfrage mitgemacht.
Gotte oder Götti als lebenslange Bezugspersonen? Eine solche Patin oder einen solchen Paten zu erhalten gleicht ein wenig einer Lotterie. Yannou Bantle aus Steinegg hat diesbezüglich den Jackpot geknackt.
«Die Höhle der Löwen» mit Ideen für frische Kirchenprojekte und Bischof Markus Büchel als Juror: Bei der Ideenschmiede «Churching» des Bistums St. Gallen können junge Menschen kreative Projekte entwickeln. Unterstützung bekommen sie dabei von den Riklin-Brüdern.
Die katholische Kirchgemeinde St. Gallen steigt Ende 2022 aus der Offenen Kirche und deren ökumenischen Trägerverein aus. Stattdessen will sie andere Projekte mit ähnlicher Stossrichtung finanzieren. Die Ökumene sei heute an einem anderen Punkt als in den 1990er-Jahren.
Die Heilige Wiborada geht auf Tour: Die Rorschacherin Ruth Diethelm ist Mit-Organisatorin einer Wiborada-Ausstellung, die 2022 durch das Bistum St. Gallen tourt.
Pascale Baer-Baldauf ist Professorin für Wirtschaftsinformatik und Institutsleiterin an der Fachhochschule OST. Ab 1. Januar wird die 45-jährige Rorschacherin als Administrationsrätin die Arbeit der katholischen Kirche im Bistum St. Gallen begleiten.