Das Wort «Kloster» ist im Deutschen – ähnlich wie das Wort «Kirche» – mehrdeutig. Man kann damit Gebäude aus Stein meinen oder aber die Menschen, die diese Gebäude nutzen oder bewohnen. Ein Kloster ist dort, wo sich Frauen oder Männer durch verbindliche Gelübde zu gemeinschaftlichem Leben entschieden haben. Die Gebäude spielen aber keine unwichtige Rolle. Wo die Gemeinschaften kleiner und kleiner werden, fallen die Unterhaltskosten umso mehr ins Gewicht. Es macht einen Unterschied, ob eine kleine Klostergemeinschaft eine Mietwohnung bewohnt und Mietzins bezahlt oder einen weitläufigen Gebäudekomplex zu unterhalten hat, wofür unter Umständen ein Mehrfaches von dem zu stemmen ist, was die Klostergemeinschaft für Essen, Kleidung und den Bedarf des täglichen Lebens aufzuwenden hat. Dann kann die Sorge um die Immobilien drückender werden als jene um das Klosterleben. Drei Finanzierungsquellen lassen sich unterscheiden:
Klosterprodukte
Einige Klöster bieten selbst hergestellte Klosterprodukte (Gesundheits- und Kosmetikprodukte, Devotionalien usw.) in Klosterläden zum Verkauf an. Manche Klöster vertreiben ihre Erzeugnisse sogar international. Die qualitativ hochwertigen Produkte haben ihren Preis, finden aber auch ihre Kundinnen und Kunden. Die Nachfrage nach typischen Klosterprodukten früherer Zeiten wie Hostien oder nach Paramenten (Kirchenwäsche, Messgewänder) geht hingegen zurück. Wo eine Klostergemeinschaft noch zur Selbstbewirtschaftung in der Lage ist, werfen auch Land- und Forstwirtschaft Erträge ab. Wo nicht, tragen zumindest die Pachteinnahmen zur Existenzsicherung des Klosters bei.
Berufstätigkeit
Wo Klostergemeinschaften Gäste‑, Exerzitien- oder Bildungshäuser betreiben, werden sie zu religiösen Gastgeberinnen, sofern die Räumlichkeiten dafür gegeben sind. Gewinnbringend sind Tagungshäuser jedoch für die Klostergemeinschaften in den seltensten Fällen. Effektiver können Ordensleute, sofern sie nicht durch ihre Satzungen gehindert sind, ausserhalb des Klosters durch die Übernahme von Seelsorgeaufgaben in Pfarreien oder in weltlichen Berufen zum Unterhalt der Klostergemeinschaft beitragen. Klosterangehörige versprechen materielle Anspruchslosigkeit und erhalten den Arbeitslohn nicht individuell ausbezahlt. Dieser fliesst vielmehr in die Gemeinschaftskasse ein, aus der alles Lebensnotwendige finanziert wird. Stellt die Klostergemeinschaft für Einrichtungen Dritter nur Räume zur Verfügung, ohne selbst in den Betrieb involviert zu sein, kommen die Mieteinnahmen der Existenzsicherung des Klosters zugute.
Spenden
Immer schon können Klöster auf Wohltäterinnen und Wohltäter bauen, die der Klostergemeinschaft wohlgesonnen sind und sie durch Spenden, Zustiftungen und Erbschaften materiell unterstützen. In früheren Zeiten mag der Gedanken mitgespielt haben, durch die finanzielle Unterstützung auf die Gebetskraft der Klostergemeinschaft hoffen zu dürfen. Heutzutage ist es eher die persönliche Bindung zum Ort und zur Gemeinschaft, die einen Kreis von Sympathisantinnen und Sympathisanten zu Spenden animiert.
Text: Thomas Englberger, Kanzler Bistum St. Gallen
Veröffentlicht: 06.02.2024
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