Ob Rosenkränze, Kreuze, Medaillen oder Reliquien: Räumt man das Haus oder die Wohnung von Angehörigen, hält man diese Gegenstände oft in der Hand. Doch wohin damit?
Auch religiöser Geschmack verändert sich», sagt Jürg Wüst, Seelsorger in Gommiswald. «Es gibt Bilder oder Statuen, die etwa den Eltern sehr wichtig waren. Der nachfolgenden Generation gefallen sie aber nicht mehr wirklich oder sie hat dafür keine Verwendung.» Damit spricht Jürg Wüst einen Punkt an, vor dem Angehörige häufig stehen, wenn sie beispielsweise das Haus ihrer Eltern räumen: Darf man religiöse Gegenstände einfach entsorgen? Oder gibt es Alternativen dazu? Auch das SRF berichtete in einem Beitrag über das Bistum Basel vor einiger Zeit darüber, dass in vielen Kirchen anonym und absichtlich religiöse Gegenstände deponiert würden. «In der Seelsorgeeinheit Obersee kommt das nur selten vor», sagt Jürg Wüst. Vielmehr sei bekannt, dass man religiöse Gegenstände offiziell den zuständigen Pfarreimitarbeitenden übergeben könne. «Wichtig ist, dass keine religiösen Gefühle verletzt werden», sagt er. Viele Personen seien daher froh, wenn sie erfahren würden, dass die abgegebenen Gegenstände wiederverwertet werden können. In seiner Seelsorgeeinheit würden diese an verschiedene Kirchen in Südosteuropa weitergegeben. «Nur weil den Menschen hier etwas nicht mehr gefällt, muss das nicht pauschal für alle Länder gelten.»
Spenden und weitergeben
Josef Manser ist Pfarrer in der Seelsorgeeinheit Gaster. Er erzählt, dass er stets einen kleinen Vorrat an Rosenkränzen und Bibeln habe, die bei ihm abgegeben wurden. «Manchmal kommt es vor, dass mich Personen nach solchen Gegenständen fragen. Dann gebe ich diese weiter.» Dass Dinge bei der Kirche oder beim Pfarreiheim anonym deponiert werden, erlebe er selten. Häufiger erhalte er hingegen Anfragen, was man mit religiösen Gegenständen tun könne. Zudem empfiehlt er die Möglichkeit, Gegenstände wie Kerzenständer und Kerzen, Statuen, Heiligenbilder, Kreuze, Kreuzwegtafeln, Reliquien, Rosenkränze und Medaillen an die Osteuropahilfe «Triumph des Herzens» zu spenden. Der Hauptsitz befindet sich in Zuzwil, eine Geschäftsstelle in Einsiedeln. Auch an der Tonhallenstrasse 50 in Wil gibt es laut Manser ein Sammellager, das jeweils am Mittwoch und Samstag von 9 bis 11 Uhr geöffnet hat.
Mit Erinnerung und Dank
Im Kirchenrecht CIC 1171 heisst es: Heilige Sachen, die durch Weihung oder Segnung für den Gottesdienst bestimmt sind, sind ehrfürchtig zu behandeln und dürfen nicht zu profanem oder ihnen fremdem Gebrauch verwendet werden, selbst dann nicht, wenn sie Eigentum von Privatpersonen sind. Josef Manser erwähnt als Beispiel Andachtsgegenständen. «Sie sind gesegnet, und Menschen haben eine persönliche Beziehung dazu. Von daher fällt es meist schwer, diese Dinge zu entsorgen. Trotzdem finde ich, müssen wir uns auch da von gewissen Dingen trennen.» Er selbst schmeisse diese nicht einfach offen in einen Abfallsack, sondern verabschiede sie etwa mit einem Gebet, mit Erinnerungen und Dank oder packe sie ein. «Ausserdem dürfen wir nicht vergessen, dass religiöse Dinge lediglich ein Verweis auf Gott und sein Wirken sind», sagt er. «Wenn keine subjektive Beziehung zum Gegenstand mehr besteht, ist die Segenswirkung nicht mehr da. Statuen, Bilder, Amulette zu verehren, wäre Aberglaube.»
Text: Nina Rudnicki
Bilder: pixabay.com
Veröffentlichung: 21. Juli 2023