Von Religiösem verabschieden

Ob Rosen­krän­ze, Kreu­ze, Medail­len oder Reli­qui­en: Räumt man das Haus oder die Wohnung von Ange­hö­ri­gen, hält man diese Gegen­stän­de oft in der Hand. Doch wohin damit?

Auch reli­giö­ser Geschmack verän­dert sich», sagt Jürg Wüst, Seel­sor­ger in Gommis­wald. «Es gibt Bilder oder Statu­en, die etwa den Eltern sehr wich­tig waren. Der nach­fol­gen­den Gene­ra­ti­on gefal­len sie aber nicht mehr wirk­lich oder sie hat dafür keine Verwen­dung.» Damit spricht Jürg Wüst einen Punkt an, vor dem Ange­hö­ri­ge häufig stehen, wenn sie beispiels­wei­se das Haus ihrer Eltern räumen: Darf man reli­giö­se Gegen­stän­de einfach entsor­gen? Oder gibt es Alter­na­ti­ven dazu? Auch das SRF berich­te­te in einem Beitrag über das Bistum Basel vor eini­ger Zeit darüber, dass in vielen Kirchen anonym und absicht­lich reli­giö­se Gegen­stän­de depo­niert würden. «In der Seel­sor­ge­ein­heit Ober­see kommt das nur selten vor», sagt Jürg Wüst. Viel­mehr sei bekannt, dass man reli­giö­se Gegen­stän­de offi­zi­ell den zustän­di­gen Pfar­rei­mit­ar­bei­ten­den über­ge­ben könne. «Wich­tig ist, dass keine reli­giö­sen Gefüh­le verletzt werden», sagt er. Viele Perso­nen seien daher froh, wenn sie erfah­ren würden, dass die abge­ge­be­nen Gegen­stän­de wieder­ver­wer­tet werden können. In seiner Seel­sor­ge­ein­heit würden diese an verschie­de­ne Kirchen in Südost­eu­ro­pa weiter­ge­ge­ben.  «Nur weil den Menschen hier etwas nicht mehr gefällt, muss das nicht pauschal für alle Länder gelten.»

Spen­den und weitergeben

Josef Manser ist Pfar­rer in der Seel­sor­ge­ein­heit Gaster. Er erzählt, dass er stets einen klei­nen Vorrat an Rosen­krän­zen und Bibeln habe, die bei ihm abge­ge­ben wurden. «Manch­mal kommt es vor, dass mich Perso­nen nach solchen Gegen­stän­den fragen. Dann gebe ich diese weiter.» Dass Dinge bei der Kirche oder beim Pfar­rei­heim anonym depo­niert werden, erle­be er selten. Häufi­ger erhal­te er hinge­gen Anfra­gen, was man mit reli­giö­sen Gegen­stän­den tun könne. Zudem empfiehlt er die Möglich­keit, Gegen­stän­de wie Kerzen­stän­der und Kerzen, Statu­en, Heili­gen­bil­der, Kreu­ze, Kreuz­weg­ta­feln, Reli­qui­en, Rosen­krän­ze und Medail­len an die Osteu­ro­pa­hil­fe «Triumph des Herzens» zu spen­den. Der Haupt­sitz befin­det sich in Zuzwil, eine Geschäfts­stel­le in Einsie­deln. Auch an der Tonhal­len­stras­se 50 in Wil gibt es laut Manser ein Sammel­la­ger, das jeweils am Mitt­woch und Sams­tag von 9 bis 11 Uhr geöff­net hat.

Mit Erin­ne­rung und Dank

Im Kirchen­recht CIC 1171 heisst es: Heili­ge Sachen, die durch Weihung oder Segnung für den Gottes­dienst bestimmt sind, sind ehrfürch­tig zu behan­deln und dürfen nicht zu profa­nem oder ihnen frem­dem Gebrauch verwen­det werden, selbst dann nicht, wenn sie Eigen­tum von Privat­per­so­nen sind.  Josef Manser erwähnt als Beispiel Andachts­ge­gen­stän­den. «Sie sind geseg­net, und Menschen haben eine persön­li­che Bezie­hung dazu. Von daher fällt es meist schwer, diese Dinge zu entsor­gen. Trotz­dem finde ich, müssen wir uns auch da von gewis­sen Dingen tren­nen.» Er selbst schmeis­se diese nicht einfach offen in einen Abfall­sack, sondern verab­schie­de sie etwa mit einem Gebet, mit Erin­ne­run­gen und Dank oder packe sie ein. «Ausser­dem dürfen wir nicht verges­sen, dass reli­giö­se Dinge ledig­lich ein Verweis auf Gott und sein Wirken sind», sagt er. «Wenn keine subjek­ti­ve Bezie­hung zum Gegen­stand mehr besteht, ist die Segens­wir­kung nicht mehr da. Statu­en, Bilder, Amulet­te zu vereh­ren, wäre Aberglaube.»

Text: Nina Rudni­cki
Bilder: pixabay.com
Veröf­fent­li­chung: 21. Juli 2023

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