«Die Betroffenen entscheiden, was passiert»

«Oft sind wir die Ersten, denen von sexueller Gewalt betroffene Personen ihre Geschichte erzählen», sagt Margot Vogelsanger, Geschäftsleiterin Opferhilfe SG-AR-AI. (Bilder: Ana Kontoulis)

Wer sexualisierte Gewalt im kirchlichen Umfeld erlebt hat, kann sich an die Opferhilfe SG-AR-AI, Tel. 142, wenden: Das sieht das neue Schutzkonzept des Bistums St. Gallen vor. Leiterin Margot Vogelsanger über Selbstbestimmung und Würde.

Kommt es im kirchlichen Umfeld zu Gewalt oder Missbrauch, ist die Opferhilfe SG-AR-AI neu die erste ausserkirchliche Anlaufstelle. Was ist der Vorteil für Betroffene?

Es gibt Betroffene, die in ihrer Integrität, also in ihrer Selbstbestimmung und Würde, so verletzt sind, dass sie keinen Kontakt mehr mit der Kirche haben wollen. Es braucht folglich unbedingt eine externe Stelle, an die sich Betroffene wenden können. Wichtig ist für mich aber vor allem, dass Betroffene zwischen interner und externer Beratung wählen können. Das ist mit dem neuen Schutzkonzept gegeben. Wenn sich jemand trotz der erlebten Verletzung weiterhin mit der Kirche identifiziert, möchte die Person das Erlebte vielleicht intern klären. Wenn das Vertrauen in die Kirche nicht mehr vorhanden ist, braucht es eine vollständig getrennte Beratung.

 

Was ist die besondere Stärke der Opferhilfe?

Unsere Zuständigkeit gilt für alle Menschen, die sich in der Schweiz aufhalten und von Gewalt oder Missbrauch betroffen sind. Somit haben sich auch im kirchlichen Kontext immer schon Personen an uns gewandt, die physische, psychische, sexualisierte oder spirituelle Gewalt erlebt haben. Dieser Bereich ist also nicht neu für uns. Wir sind Spezialisten für Grenzverletzungen aller Art. Unsere Telefonnummer 142 ist rund um die Uhr besetzt und unser Beratungsteam,  bestehend aus zwölf Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern, kennt sich mit den verschiedenen Themen wie etwa Krisenmanagement, Stabilisierung, juristische und finanzielle Beratung oder der Vermittlung zu entsprechenden Fachstellen bestens aus.

Was passiert, wenn sich eine Person bei Ihnen meldet?

Zunächst geht es darum, zuzuhören. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, mit uns zu chatten oder uns per Mail zu kontaktieren. Oft sind wir die Ersten überhaupt, denen diese Personen ihre Geschichte erzählen, etwa weil das Thema so stark mit Scham verbunden ist. In einem zweiten Schritt schauen wir, was die betroffene Person braucht. Geht es um eine strafrechtliche Verfolgung, sofern die Tat noch nicht verjährt ist? Möchte sie innerhalb der Kirche etwas unternehmen? Möchte sie einen Antrag auf kirchliche Genugtuung stellen? Braucht es eine Aktensuche?

 

Nehmen wir die strafrechtliche Verfolgung: Raten Sie Betroffenen zu diesem Schritt?

Nein, es ist nicht unsere Aufgabe, jemanden zu irgendwas zu raten oder sogar zu drängen. Es geht uns viel mehr darum, aufzuzeigen, was alles möglich ist. Die Personen, die sich bei uns melden, wurden in ihrer Selbstbestimmung verletzt oder missbraucht. Im kirchlichen Kontext kann beispielsweise auch geistlicher Missbrauch eine Rolle spielen. Manipulation kann eine Rolle spielen, im Sinne von: Als richtige Gläubige oder Gläubiger müsste, sollte oder dürfte man eigentlich so oder so handeln und denken. Wir bei der Opferhilfe sind parteilich immer bei der betroffenen Person, aber wir sind in keiner Weise lenkend. Die Selbstbestimmung ist das höchste Gut, und genau diese wollen wir nicht erneut verletzen.

 

Verändern sich die Bedürfnisse der Betroffenen, je nachdem, ob ein Vorfall lange zurückliegt oder sich gerade erst ereignet hat?

Nein. Etwas ist nicht weniger schlimm, nur weil es lange zurückliegt. Manche Betroffene können Erinnerungen teils für eine sehr lange Zeit ausblenden, bis sich diese irgendwann doch etwa als posttraumatische Belastungsstörung wieder bemerkbar machen. Auslöser kann in einem vermeintlich sicheren Lebensabschnitt etwa eine Geburt, eine Erkrankung oder ein neuer Übergriff sein. Das Verdrängte kommt wieder an die Oberfläche. Und dennoch braucht es oft sehr viele äussere Anstösse, dass sich jemand Hilfe sucht. Von Betroffenen von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen weiss ich etwa, dass Dokumentarfilme, Zeitungsartikel oder Gespräche mit Personen, die das Geschehen bereits aufarbeiten, sie zu diesem Schritt bewogen haben.

 

Bei welchen Vorfällen empfehlen Sie betroffenen Person eher die kirchlichen Meldestellen?

Hat jemand Arbeitsplatzkonflikte oder Mobbing erlebt oder personalrechtliche Fragen, dann empfehlen wir eine Kontaktaufnahme mit der Ombudsstelle des Bistums. Es kann auch vorkommen, dass jemand zwar sexualisierte Gewalt erlebt hat, dies aber dennoch lieber kirchenintern melden möchte. Oder jemand wünscht sich während der Aufarbeitung seelsorgerische Betreuung. In diesen beiden Fällen schauen wir zusammen mit den Betroffenen, ob die Meldestelle des Bistums eine Option sein könnte. Daraus kann sich je nach Fall aber ein Strafverfahren ergeben.

«Wir bei der Opferhilfe sind von der Meldepflicht befreit und unterstehen der Schweigepflicht, ausser wenn es um Leib und Leben geht. Wir können auch anonym beraten», sagt Margot Vogelsanger.

Was ist der wichtigste Unterschied zur Opferhilfe?

Wir bei der Opferhilfe sind von der Meldepflicht befreit und unterstehen der Schweigepflicht, ausser wenn es um Leib und Leben geht. Wir können auch anonym beraten. Das hat den Vorteil, dass sich etwa auch Sans Papiers bei uns melden können. Die Betroffenen haben immer in der Hand, was passiert. Unser Ziel ist es, zu unterstützen und der Person zu helfen, mit dem Erlebten klarzukommen und wieder Tritt im Alltag zu fassen. Die Meldestelle des Bistums unterliegt hingegen der Meldepflicht bei den staatlichen Behörden.

 

Anfang  2027 wird die Hauptstudie «Sexueller Missbrauch im Umfeld der katholischen Kirche» erscheinen, mit der die katholische Kirche Schweiz die Universität Zürich beauftragt hat. Rechnen Sie damit, dass sich dadurch mehr Betroffene bei Ihnen melden?

Wir sind gespannt, zu welchen Aussagen die Studie kommen wird. Wenn sich Betroffene durch die Publikation der Studie ermutigt fühlen, sich Unterstützung zu holen, begrüssen wir dies und sind dazu bereit. In diesem Zusammenhang möchte ich auch die Vereinigung IG-M!kU (Interessengemeinschaft für Missbrauchsbetroffene im kirchlichen Umfeld) würdigen, in der sich Selbstbetroffene als Peer-Ansprechpersonen engagieren. Sie führen mit Betroffenen Erstgespräche, hören zu, stabilisieren und helfen bei den nächsten Schritten. Bei Bedarf vermitteln sie an Fachstellen oder kirchliche Gremien. Im Grunde machen sie dasselbe wie wir, nur eben ehrenamtlich. Die Zusammenarbeit mit IG-M!kU ist für uns sehr wertvoll, weil sie eine weitere niederschwellige Möglichkeit für Betroffene ist, sich Hilfe zu holen.

 

 

→ Das neue Schutzkonzept

Seit August 2026 gilt im Bistum St. Gallen ein neues Präventions- und Schutzkonzept. Dieses haben das Bistum St. Gallen und der Katholische  Konfessionsteil gemeinsam entwickelt. Es soll den Schutz vor Grenzverletzungen sowie physischer, psychischer, sexualisierter und spiritueller Gewalt stärken. Die Opferhilfe SG-AR-AI, bekannt als Tel. 142, übernimmt dabei die Funktion als ausserkirchliche Beratungsstelle für Betroffene. Nebst der unabhängigen, externen Beratung durch die Opferhilfe gibt es für die Betroffenen die Möglichkeit, sich an die Meldestelle des Bistums St. Gallen zu wenden. Diese nimmt Meldungen zu Verletzungen der persönlichen Integrität auf, begleitet Betroffene und organisiert die Nachbetreuung. Die Meldestelle des Bistums St. Gallen ist verpflichtet, die staatlichen Behörden einzuschalten, wenn etwa ein strafrechtlich relevanter Sachverhalt vorliegt. Eine weitere Möglichkeit ist die Ombudsstelle des Bistums, an die sich Betroffene etwa wegen Konflikten am Arbeitsplatz wenden können.

→ www.schutz-bistum-sg.ch

 

→ Infoabende

An vier Infoveranstaltungen haben die Verantwortlichen im August und September den Mitarbeitenden, Freiwilligen und allen Interessierten die neue Struktur des Schutzkonzepts im Bistum St. Gallen vorgestellt. Durchschnittlich 50 Personen haben die Infoveranstaltungen besucht. Gemeinsam diskutierten sie anhand von Fallbeispielen über Formen von Grenzverletzungen und mögliche Interventionswege. Die Teilnehmenden beschäftigten insbesondere die Thematiken Melderecht und Meldepflicht oder die Frage nach dem Seelsorgegeheimnis.  Dolores Waser Balmer, Präventionsbeauftragte im Bistum St. Gallen, weiss, dass solche Fragen nicht immer einfach zu beantworten sind,  und ermutigt die Mitarbeitenden und Freiwilligen,  sich bei Unsicherheiten an eine der Stellen zu wenden. «Wichtig ist, die Mitarbeitenden und Freiwilligen zu sensibilisieren. Nur so können wir offen über Missbrauch sprechen. Dass sich die Mitarbeitenden solche Fragen überhaupt stellen, zeigt, dass wir auf gutem Weg sind.»

Nina Rudnicki
Autorin
Veröffentlichung: 18.09.2026