Leserfrage: Gibt es glutenfreie Hostien?

Während im Alltag glutenfreie Alternativen selbstverständlich sind, ist dies bei der Eucharistie komplex. Laut Kirchenrecht muss das für die Eucharistiefeier verwendete Brot «aus reinem Weizenmehl bereitet und noch frisch sein» (CIC 1983/924 §2).

Diese Vorgabe wurde Anfang der 2000er-Jahre präzisiert. In einem Schreiben an die Bischofskonferenzen formulierte die Glaubenskongregation 2003: «Hostien, die überhaupt kein Gluten enthalten, sind für die Eucharistie ungültige Materie.» Das bedeutet, dass die Wandlung des Brotes zum Leib Christi nicht stattfinden kann. Begründet wird dies laut Birgit Jeggle-Merz, emeritierte Professorin für Liturgiewissenschaft der Theologischen Hochschulen Chur und Luzern, mit der Praxis Jesu beim Abendmahl, «der das zu biblischer Zeit gebräuchliche Brot aus Weizenmehl als Zeichen für sein Heilshandeln verwendete».

 

Bruchteil von reinem Weizen

Gleichzeitig gibt es einen gewissen Spielraum. So erlaubt die Glaubenskongregation im gleichen Schreiben, dass «Hostien, die wenig Gluten enthalten, jedoch so viel, dass die Zubereitung des Brotes möglich ist ohne fremdartige Zusätze und ohne Rückgriff auf Vorgangsweisen, die dem Brot seinen natürlichen Charakter nehmen», für die Eucharistie gültig sind. Aus diesem Grund gibt es sogenannt glutenfreie Hostien für Zöliakie-Betroffene. Diese enthalten zwar 14 mg Gluten pro Kilogramm Mehl, liegen damit aber innerhalb der Norm von 20 mg/kg Mehl, nach der ein Nahrungsmittel als «glutenfrei» gilt. Wie diese Regelungen konkret umgesetzt werden, zeigt ein Blick in die Praxis der Pfarreien. In der Dompfarrei St. Gallen gibt es gemäss Christine Brülisauer vom Domsakristanen-Team nur wenige Personen, die eine glutenfreie Hostie benötigen. Diese bringen ihre Hostie in einer Pyxis, einer kleinen Dose, selbst mit und wenden sich zuvor an die Sakristei. Während der Kommunion wird ihnen die Pyxis gereicht. Falls gewünscht, stehen in der Sakristei auch glutenfreie Hostien zur Verfügung, die bei Bedarf vorbereitet werden. Voraussetzung ist allerdings, dass sich die betroffene Person frühzeitig meldet.

 

Dennoch wirksam

Hinter diesen Angeboten steht auch eine spezialisierte Logistik. Zuständig für den Vertrieb der glutenfreien Hostien ist die Hostienbäckerei im Kloster Hermetschwil AG. Diese bezieht sie aus Deutschland. Gemäss Äbtissin Angelika Streule werden in der Schweiz jährlich insgesamt rund 3000 solcher Hostien bestellt. Heute sind sich die meisten Pfarreien der Problematik bewusst und halten für Zöliakie-Betroffene glutenfreie Hostien bereit. Laut Jeggle-Merz gibt es auch Hostienbäckereien, die trotz der kirchenrechtlichen Vorgaben für Oblaten Mehl verwenden, das nicht glutenhaltig ist. «Kirchenrechtlich gesehen ‹passiert nichts›, wenn über diese Hostien das eucharistische Hochgebet gesprochen wird», sagt dazu die Liturgieprofessorin. Darüber hinaus verweist sie auf das Kriterium der «Fruchtbarkeit», das danach fragt, ob ein Sakrament auch das bewirke, was es bewirken soll. Diese sei doch sicher auch gegeben, «wenn ein von Zöliakie betroffener Mensch eine aus Kartoffel- oder Reismehl bestehende Hostie empfängt».

 

Text: Sylvia Stam, Redaktorin des Pfarrblatt Bern / red.

 

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Veröffentlichung: 23.01.2026