«Es muss weh tun»

Richter Hans Willi

Wer gegen das Gesetz verstösst, muss bestraft werden. Darüber ist sich das Gros der ­Gesell­schaft einig. Doch nützen die Stra­fen tatsäch­lich etwas oder geht es auch ohne? Hans Willi, Straf­rich­ter und Vize­prä­si­dent beim Kreis­ge­richt Werdenberg-Sarganserland, ­findet eindeu­tig: Stra­fe muss sein.

Hans Willi, wie halten Sie es als Vater eines Teen­agers mit dem Thema Strafen?

Hans Willi: Da bin ich weit­aus weni­ger streng und konse­quent. Es ist bei mir Zuhau­se wie so bei vielen ande­ren Fami­li­en: Ewiger Zank­ap­fel zwischen den Eltern und dem 11-Jährigen ist der Konsum von digi­ta­len Medi­en. Ähnlich wie bei Straf­tä­tern hilft die sanf­te Ermah­nung meist nicht. Als erzie­he­ri­sche Mass­nah­me zeigt der unbe­ding­te Entzug weit mehr Wirkung (lacht).

Und wie sehen Sie das als Straf­richter? Was ist Ihrer ­Meinung nach eine gerech­te Strafe?

Pauschal lässt sich dies nur schwer beant­wor­ten. Wir beur­tei­len als Rich­ter jeden Fall auto­nom. Meiner Ansicht nach ist eine Stra­fe dann gerecht, wenn sämt­li­che Partei­en etwas unzu­frie­den mit dem Urteil sind. Wenn ich merke, dass alle Seiten das Straf­mass zähne­knir­schend akzep­tie­ren, habe ich als Rich­ter die Gewähr, dass ich ziem­lich genau die Mitte des Spiel­raums getrof­fen habe, den das Gesetz zulässt.

Ist eine Stra­fe der einzi­ge Weg, um Delin­quen­ten zur Räson zu bringen?

Es werden auch immer wieder ande­re Ansät­ze disku­tiert, wie beispiels­wei­se «Resto­ra­ti­ve Justi­ce». Die Grund­idee dabei ist, dass der Schä­di­ger unmit­tel­ba­re Verant­wor­tung für seine Tat über­nimmt und diese direkt beim Opfer versucht, wieder gutzu­ma­chen. Wie dies aber beispiels­wei­se bei einem Mord gesche­hen soll, ist mir schlei­er­haft. Auch Fälle, wo gemein­nüt­zi­ge Arbeit ausge­spro­chen wurde, zeig­ten, dass die Rück­fall­quo­ten prak­tisch iden­tisch sind mit Fällen, bei denen herkömm­li­che Stra­fen wie Bussen oder Frei­heits­ent­zug verhängt wurden. Unser Rechts­sys­tem ist nach meinem Empfin­den sehr nahe am reali­sier­ba­ren Optimum.

Sie sind also der Über­zeu­gung, dass Stra­fe sein muss?

Ja. Ein Delikt braucht nach meinem Rechts­emp­fin­den eine Art von Sühne. Ermah­nung allein nützt nichts oder nur sehr wenig und würde im abso­lu­ten Chaos enden. Es muss schon weh tun, bis die Meis­ten aus ihren Fehlern lernen.

Die hohen Rück­fall­quo­ten bei Straf­tä­tern zeich­nen aber ein ande­res Bild …

Unbe­lehr­ba­re gibt es immer und es ist nicht von der Hand zu weisen, dass die Reso­zia­li­sie­rung nach einer Haft­stra­fe nur bei einem sehr klei­nen Teil gelingt. Die meis­ten Straf­mas­se, die wir ausspre­chen, münden aber nicht im unbe­ding­ten Straf­voll­zug, sondern sind Bussen oder beding­te Freiheits- oder Geld­stra­fen. Gera­de bei Erst­tä­tern erzielt man damit oft die gewünsch­te Wirkung und es bleibt bei einer einma­li­gen Verurteilung.

Hans Willi ist Straf­rich­ter am Kreis­ge­richt Werdenberg-Sarganserland 

Gibt es auch Baustel­len in der Gesetzgebung?

Elemen­ta­re Defi­zi­te könn­te ich keine nennen. Unse­re Geset­ze werden laufend von der Poli­tik nach­jus­tiert und im Ideal­fall opti­miert. Mein persön­li­cher Eindruck ist aber, dass sich in der Schweiz immer mehr eine Verbots­kul­tur breitmacht.

Wie meinen Sie das?

Jedes Jahr werden noch mehr zusätz­li­che Geset­ze einge­führt und die Menschen in ihrem Handeln zuse­hends einge­schränkt. Diese Entwick­lung beob­ach­te ich mit Besorg­nis. In unse­rer Gesetz­ge­bung ist bereits ein mannig­fal­ti­ges Spek­trum an mögli­chen Tatbe­stän­den gere­gelt. Da müssen wir nicht noch für 700 even­tu­el­le Spezi­al­fäl­le neue Arti­kel kreieren.

Und wie sieht es bezüg­lich der Straf­rah­men aus?

Mit den vorge­ge­be­nen gesetz­li­chen Straf­rah­men kann ich grund­sätz­lich sehr gut leben und arbei­ten. Mühe berei­tet mir unser Gesetz einzig dann, wenn wir als Urteils­spre­cher null Ermes­senspiel­raum zur Verfü­gung haben. Dies ist beispiels­wei­se beim soge­nann­ten Raser­ge­setz der Fall. In solchen Fällen ist das Mindest­straf­mass klar vor-gegeben: Wenn ich auf der Auto­bahn an einem verkehrs­ar­men Diens­tag­vor­mit­tag sech­zig Stun­den­ki­lo­me­ter zu viel auf dem Tacho habe, krie­ge ich die selbe Stra­fe aufge­brummt, wie jemand, der an einem schö­nen Sonn­tag­nach­mit­tag inner­orts auf einer belieb­ten Fahr­rad­stre­cke fünf­zig Kilo­me­ter pro Stun­de zu schnell fährt und damit grob­fahr­läs­sig Menschen in Gefahr bringt. Ich muss alle über den selben Kamm sche­ren, was meinen Grund­sät­zen als Rich­ter widerstrebt.

Lassen Sie dort, wo Sie ­Ermes­sens­spiel­raum haben, die persön­li­chen ­Umstän­de der Ange­klag­ten in Ihre Beur­tei­lung einfliessen?

Wenn wir die Möglich­keit haben: ja. Das sind wir den Ange­klag­ten, aber auch den Klägern schul­dig. Jeder Fall ist anders, hat eine ande­re Geschich­te. Dem versu­chen wir wenn irgend­wie möglich Rech­nung zu tragen, – natür­lich immer inner­halb des gesetz­li­chen Rahmens.

Bei einer Gerichts­ver­hand­lung legen alle Seiten ihre Sicht­wei­se dar. Ist das ähnlich wie in der ­Schu­le: Wer eloquent und ­empa­thisch präsen­tiert, schnei­det besser ab als der ­intro­ver­tier­te, abwei­send ­wirken­de Stammler?

Wir Rich­ter sind keine Über­men­schen, weshalb auch wir manche Ange­klag­ten sympa­thi­scher finden als ande­re. Diese weichen Fakto­ren müssen wir aber spätes­tens in der Phase der Urteils­spre­chung ausblen­den und uns auf die harten Fakten fokus­sie­ren. Ein Urteil muss in erster Linie ein Kopf­ent­scheid sein, mit einer wesent­lich klei­ne­ren Porti­on Bauchgefühl.

Apro­pos persön­li­che Empfin­dun­gen: Zwei Tage nach­dem wir dieses Inter­view führen, müssen Sie über einen Fall ­entschei­den, bei dem mitun­ter dem Ange­klag­ten mehr­fa­che sexu­el­le Hand­lun­gen mit einem Kind vorge­wor­fen werden. Wie schla­fen Sie vor so einer Verhandlung?

Grund­sätz­lich immer gut. Klar, der beschrie­be­ne Fall blen­det in die tiefs­ten Abgrün­de eines Menschen hinein und ich verab­scheue die ange­klag­ten Taten zutiefst. Aber dies alles muss und kann ich ausklam­mern. Mich trei­ben vor einer solchen Verhand­lung viel mehr die recht­li­chen Fragen und die Vorbe­rei­tun­gen um. Habe ich alle Even­tua­li­tä­ten berück­sich­tigt? Welche Arti­kel sind relevant?

«Wie fühlen Sie sich?», fragt Hans Willi jeweils die Angeklagten.

Wenn Sie und die übri­gen ­Rich­ter haupt­säch­lich anhand der Fakten entschei­den, wozu sind dann noch die persön­li­chen Anhö­run­gen der Partei­en nötig?

Bei einem Prozess sind die Akten das eine, der persön­li­che Eindruck das ande­re. Beim Gros der Straf­fäl­le gibt es nicht nur Schwarz und Weiss.

Aber Sie haben doch gera­de betont, dass das Persön­li­che aussen vor blei­ben sollte …

So abso­lut lässt sich das nicht sagen. Nehmen wir das Beispiel Sexu­al­de­likt. Nur anhand der Straf­ak­ten zu entschei­den, ob eine Verge­wal­ti­gung vorliegt oder nicht, kann enorm schwie­rig sein. Die münd­li­che Verhand­lung ist gera­de in solchen Fällen elemen­tar, damit sich jeder Rich­ter, jede Rich­te­rin ihr persön­li­ches Urteil bilden kann. Dann kommt der ange­spro­che­ne Ermes­sens­spiel­raum zum Tragen und wir entschei­den nach dem Mehr­heits­prin­zip, wem wir mehr Glau­ben schen­ken. Das macht unse­re Arbeit so span­nend und gleich­zei­tig anspruchsvoll.

Dann gehen Sie nie mit einer vorge­fer­tig­ten Meinung in den Gerichtssaal?

Ich bilde mir mein abschlies­sen­des Urteil immer erst nach den Anhö­run­gen. Wenn wir alle schon mit unse­rer unwi­der­ruf­ba­ren Meinung in den Saal kämen, die wir uns anhand der Akten gebil­det haben, könn­ten auch Algo­rith­men über Schuld oder Unschuld befin­den. Die subjek­ti­ve Einschät­zung der Rich­ter soll­te unbe­dingt bei jedem Urteil, das einen gewis­sen Ermes­sens­spiel­raum zulässt, mit einfliessen.

Was fragen Sie die Partei­en während der Anhö­rung, was nicht in den Akten steht?

Meine erste Frage ist immer: «Wie fühlen Sie sich?» Die meis­ten Menschen auf der Ankla­ge­bank haben Angst vor der Verhand­lung und dem Urteils­spruch und fühlen sich ausge­spro­chen unbe­hag­lich. Danach folgen meist persön­li­che Fragen wie «Was ging in Ihnen während der vermeint­li­chen Tat vor?» oder «Würden Sie wieder so handeln?» Anhand der Antwor­ten kann ich mir einen Eindruck verschaf­fen, ob der Ange­klag­te beispiels­wei­se Reue empfin­det oder ob er äusserst abge­klärt wirkt.

Hatten Sie nach einem Urteils­spruch auch schon das Gefühl, eine unge­rech­te Stra­fe ­ausge­spro­chen zu haben?

Bisher habe ich noch nie so empfun­den. Ich stehe hinter den Entschei­den des Gerichts, selbst dann, wenn ich mit meinem Stand­punkt im Rich­ter­gre­mi­um unter­le­gen bin.

Auf Ihrem Tisch landen ­mehr­heit­lich Akten von ­Straf­ta­ten. Wie kann man ­dabei opti­mis­tisch bleiben?

Indem man sich auf die Tatsa­che konzen­triert, dass nur ein klei­ner Teil unse­rer Mitmen­schen im juris­ti­schen Sinn straf­fäl­lig wird. Der viel grös­se­re Rest verhält sich korrekt.

Inter­view: Rosa­lie Manser

Bilder: Ana Kontoulis

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